Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen der Firma PW&T Peter Weinig
I. Allgemeine Bedingungen für Gewerbe oder Selbstständige
1.Allgemeines
Diese Vertrags- und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen. Einkaufsbedingungen des Käufers werden hiermit widersprochen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung oder die Leistung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Diese Vertragsbedingungen gelten auch für künftige Aufträge, auch dann wenn sie nicht gesondert erwähnt werden. Mit einer Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Vertragsbedingungen an. Die Einzelheiten eines Auftrags werden auf Wunsch des Auftraggebers von PW&T in einer gesonderten Auftragsbestätigung festgehalten, in der auch von diesen Bedingungen abweichende Regelungen festgelegt sind.
Der Auftraggeber muss diese Auftragsbestätigung prüfen; falls er dieser nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht, so gilt sie als angenommen. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.
Dies gilt auch für die Abrede, auf die Einhaltung der Schriftform zu verzichten. Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam sein, so bleiben sowohl der Vertrag als auch die Geschäftsbedingungen im übrigen wirksam.
2. Angebot und Bestellung
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Bestellers und vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis. Soweit Angestellte mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Preisänderungen, technische Änderungen, Irrtümer, Druckfehler oder Zwischenverkau f behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Alle gezeigten Artikel werden ohne eventuelle Dekorationen angeboten. Zubehör ist nur bei besonderem Ausweis im Lieferumfang enthalten. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber Abbildungen oder Beschreibung sind möglich.
3. Lieferzeiten und Lieferungen
Für den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung sind ausschließlich unsere schriftlichen Angaben in der Auftragsbestätigung oder im Angebot maßgeblich.
Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
Eine von uns angegebene Lieferzeit beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferzeit das Werk/Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen Schadenersa tzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.
Der Besteller ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet.
4. Versand und Verpackung
Der Versand erfolgt in der Regel ab Werk. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart. Die Kosten und die Gefahr des Transports sowie die Verladekosten gehen zu Lasten des Bestellers. Dies gilt auch für Rücksendungen, siehe auch Ausnahmen nach Fernabsatzgesetz. Für die Einhaltung etwaiger Ausschlussfristen zum Beispiel nach den allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen (ADSp) ist der Besteller verantwortlich. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn PW&T die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an PW&T trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei PW&T. Die Verpackung der Ware erfolgt durch den Hersteller.
Die Kosten für die Verpackung und die Entsorgung der Verpackung sind vom Besteller zu tragen.
5. Preise und Zahlung
Unsere Preise verstehen sich netto, "ab Werk" zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, Kosten für Transport und Verpackung. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Ware. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Skonti sind in unserer Kalkulation nicht vorgesehen, daher berechtigt vorzeitige Zahlung auch nicht zum Abzug.
Aufträge, für die nicht ausdrückliche feste Preise vereinbart sind, werden zu dem am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis berechnet. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir - unbeschadet weitergehender Rechte - berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB p.a. zu fordern. Wir und der Besteller sind berechtigt, nachzuweisen, daß ein höherer oder niedrigerer Schaden entstanden ist.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers ist nur statthaft, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder unsererseits nicht bestrittene Gegenansprüche handelt. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Auftraggeber und PW&T Eigentum von PW&T. Der Besteller ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zubehandeln; insbesondere besteht die Verpflichtung, diese auf Kosten des Bestellers gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der unwiderrufliche Eingang der Zahlung bei PW&T. Der Besteller ist nicht zur Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware berechtigt. Über Zwangsvolls treckungsmaßnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter in die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber PW&T unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen unter erweitertem Eigentumsvorbehalt nach §433 BGB bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen.
Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu.
7. Gewährleistung und Haftung
Der Besteller hat die Ware unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel schriftlich geltend zu machen.
Ist die Lieferung oder ein Gegenstand aus dieser mangelhaft oder fehlen zugesicherte Eigenschaften oder wird sie innerhalb der Gewährleistungsfrist schadhaft, so hat PW&T nach seiner Wahl unter Ausschluss weitere Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Die Gewährleistung beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Auftraggeber. Sie endet spätestens sechs Monate nach Auslieferung. Ein Annahmeverzögerung des Auftraggebers bedingt keine Verlängerung der Gewährleistung.
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss oder und aus unerlaubter Handlung sowie Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Leistet ein Hersteller Garantie, so tritt PW&T sämtliche sich hieraus ergebende Garantieansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber ist verpflichtet diese Ansprüche zunächst gegen de n Hersteller, notfalls auf den Klageweg, ernsthaft geltend zu machen. PW&T weist darauf hin, dass die vertriebenen Systeme teilweise in Ausland entwickelt und hergestellt werden. Diese Systeme sind daher unter Umständen nicht auf ihre Übereinstimmung mit deutschen Normen und Standards, insbesondere Sicherheits- Unfallverhütungsvorschriften überprüft und können ihnen daher zum Teil möglicherweise nicht entsprechen. Soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar, ist PW&T bereit, auf Wunsch der Auftraggebers und gegen Berechnung des Mehraufwandes, derartige Überprüfungen der betroffenen System durchführen zu lassen.
Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Dem Besteller wird hierbei der Wert gutgeschrieben, der sich nach der sog. Zeitwertberechnungsmethode (ursprünglicher Bruttokaufpreis x [(durchschnittlicher Nutzungsdauer - gewichteter effektiver Nutzungen des Bestellers) ./. durchschnittlicher Nutzungsdauer] ergibt.
Stellt sich nach Annahme eines Gegenstandes im Rahmen einer Gewährleistung das Nichtvorliegen eines Mangels heraus, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Aufwands-/Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen uns einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten, nachzuweisen.
Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche gem. §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Bei elektronischen Bauteilen muss der Kunde diese durch einen versierten Fachmann unter Einhaltung der ESD-Richtlinien einbauen lassen, ansonsten erlischt der Gewährleistungsanspruch. Der Kunde bestätigt durch sein Bestellung, dass ihm der technischen Eigenschaften und Installationsbedingungen und -voraussetzungen der technischen Produkte bekannt sind.
8. Personen- und unternehmensbezogene Daten
PW&T ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
9. Sonderbedingungen bei Software
Bei Computerprogrammen übernimmt PW&T keine Gewähr und haftet nicht dafür, dass die Programmfunktionen den spezifischen Anforderungen des Käufers genügen oder mit Komponenten in der speziellen Hardwarekonfiguration beim Käufer zusammenarbeiten. Jegliche Gewährleistung und Haftung ist ausgeschlossen für Folgen, die durch vorgenommene Änderungen des Käufers oder eines Dritten an der Ware oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung der Ware entstanden sind. PW&T haftet in keinem Fall für Datenverlust.
10. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Prozesse ist Forchheim. Auf alle Vertragsverhältnisse, auch zukünftige, auch soweit sie Auslandsbeziehungen haben, finden ausschließlich deutsches Recht und deutsche Gesetze unter Ausschluss der UN Kaufrechtskonvention Anwendung. Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen oder des Vertrages zwischen PW&T und dem Auftraggeber unwirksam sein oder werden, so bleiben der Vertrag bzw. die übrigen Bestimmungen stehen. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Vereinbarung zu ersetzen, die dem Gewollten der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
11. Erweiterte Bedingungen für die grafischen Unternehmensbereich
11.1. Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch PW&T mit dem Ziel eines Vertragsabschlusses mit dem Werbetreibenden erfolgt gegen Bezahlung eines mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelts (Honorar). Wird mit dem Auftraggeber kein spezielles Honorar vereinbart, so gilt ein allgemein vergleichbares, übliches Honorar. Im Falle einer Auftragserteilung wird dieses Honorar auf die Vergütung für die Arbeit der Agentur angerechnet.
11.2. Die Treubindung dem Auftraggeber gegenüber verpflichtet PW&T, zu einer objektiven, nur auf die Zielsetzung des Auftraggebers gerichteten Beratung. Dies betrifft im Wesentlichen den Medieneinsatz und die Auswahl dritter Unternehmen und Personen. Dies gilt vor allem bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit im Sinne des Auftraggebers. Die Produktion von Werbemittel kann bei Beträgen bis 1.000,- EUR netto auf Rechnung von PW&T oder auf Rechnung des Auftraggebers gehen. Geht der Produktionswert über diesen Betrag hinaus, so liegt es im Ermessen von PW&T, ob die Agentur den Auftrag vergibt oder nur einen Lieferanten an seinen Auftraggeber vermittelt. Der Auftraggeber akzeptiert bei der Produktion eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 15% anzuerkennen und zu bezahlen. Der Versand fertig gestellter Produkte erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers (Holschuld des Auftraggebers). Eine Eingangstermingewähr der versendeten Ware übernimmt PW&T nicht.
11.3. Der Auftraggeber wirkt bei der Leistungserbringung von PW&T mit. Insbesondere gewährt er den gewünschten Einblick in den Geschäftsbetrieb, soweit dieser zum eigentlichen Auftrag dazugehört. Notwendige Unterlagen werden kostenlos an PW&T ausgehändigt. Vorschläge des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf die Vergütung für PW&T und begründen kein Miturheberrecht.
11.4. Der Auftraggeber hat die Produkte und Leistungen von PW&T unverzüglich nach der Aushändigung zu überprüfen, falls Mangel vorliegt, diesen unverzüglich bei PW&T schriftlich anzuzeigen. Liegt bei PW&T keine derartige Anzeige vor, so gilt das Produkt als genehmigt. Dies gilt nicht für verdeckten Mangel. Bei einer berechtigten Mangelanzeige kann PW&T Nachbesserung oder Ersatzlieferung in einer dem Mangel angemessenen Frist leisten. Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit, Vertragsverletzungen und Verschulden bei Vertragsabschluß wie aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten resultiert.
Durch die auch stillschweigende Genehmigung einzelner Arbeitsschritte, entfällt für den Auftraggeber die Möglichkeit diese zu rügen oder zu bemängeln. Die Haftung von PW&T ist auf den Auftragswert begrenzt. Betriebstörungen bei PW&T oder einem der Lieferanten berechtigen nicht zum Rücktritt von dem Vertrag. Terminabsprachen haben nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die Geschäftsführung von PW&T Gültigkeit.
11.5. Bei Rücktritt von einem Vertragsverhältnis kann PW&T dem Auftraggeber alle bis zu diesem Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten berechnen. Von der über diesen Zeitpunkt hinaus anfallenden Vergütung kann PW&T eine Abstandszahlung von bis zu 60% der Vergütung dem Auftraggeber fakturieren, sowie bis zu 10% der für diesen Zeitraum geplanten technischen Kosten und Auftragsvolumina an Dritte.
11.6. Auftragvolumen bis 1000,- EUR netto: Wenn keine gesonderten Vereinbarungen getroffen sind, sind alle Rechnungen von PW&T sofort nach Erhalt zu begleichen. Auftragvolumen über 1000,- EUR netto: Wenn keine gesonderten Vereinbarungen getroffen sind, muss vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn einen Anzahlung von mindestens 50% des Auftragsvolumen bei PW&T vorliegen. Alle folgenden Rechnungen aus diesem Vertragsverhältnis sind sofort nach Erhalt zu begleichen. Eine Aufrechnung mit Forderungen ist für den Auftraggeber nicht möglich. Dem Auftraggeber stehen keine Zurückbehaltungsrechte zu. Stellen sich bei dem Auftraggeber Vermögens- oder Bonitätsschwierigkeiten ein, so kann PW&T noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten, sowie die Arbeit an laufenden Aufträgen unverzüglich einstellen. Diese Rechte stehen PW&T auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer Verzugsmahnung keine Zahlung leistet. Verzugszinsen richten sich nach Punkt I,5. Eine Geltungmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hiermit nicht ausgeschlossen. PW&T kann nach eigenem Ermessen auch Teilleistung einer Gesamtleistung berechnen. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich auf Widerklage. Kommt ein Auftraggeber (mündlich oder schriftlich) in erheblichen Verzug und erbringt seine Leistung nach dieser nicht, so behält sich PW&T einen Rücktritt von der Geschäftsbeziehung wegen Nichterfüllung vor. Das Entgelt für geleistete Dienste muss durch den Auftraggeber dann unverzüglich beglichen werden. Skizzen, Entwürfe, Korrekturabzüge, Andrucke und Muster bleiben Eigentum von PW&T, werden aber berechnet, es sei denn, anderes wird schriftlich und ausdrücklich vereinbart.
11.7. PW&T kann über die Tatsache der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und, soweit es nicht Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers betrifft, über Art und Umfang der Arbeit, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit betrei ben. PW&T kann auf den Vertragserzeugnissen in angemessener Form auf sich hinweisen. Die Vertragserzeugnissen können zur visuellen Selbstdarstellung eingesetzt werden. Von allen hergestellten Endprodukten hat der Auftraggeber nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vier vollständige und einwandfreie Belegexemplare an PW&T kostenfrei zu überstellen. Dies gilt nicht für Produkte, die im Hause PW&T hergestellt wurden oder deren Umfang dies unmöglich machen. Im letzten Fall hat der Auftraggeber mindestens fünf Fotoabzüge,die das Produkt darstellen, PW&T kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
11.8. PW&T kann auch während eine Geschäftsbeziehung Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form ablehnen, wenn der Inhalt nach pflichtgemäßen Ermessen gegen Gesetze, Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt. Die Ablehnung eines Einzelauftrags wird dem Geschäftspartner unverzüglich schriftlich angezeigt. Die Ablehnung eines Einzelauftrags hat keine Wirkung auf die sonstige Zusammenarbeit und die Fortsetzung einer Vertragsbeziehung zwischen PW&T und dem Auftraggeber. Für die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen und Prüfung und Freigabe von Korrekturabzügen ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Texte, graphischen Darstellungen und des Bildmaterials. PW&T ist nicht verpflichtet, Aufträge und Einzelleistungen auf die Rechte Dritter oder auf den Verstoß gegen Gesetze oder Bestimmungen zu prüfen. Der Auftraggeber stellt PW&T insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Im Rahmen der vertraglichen Aufgaben haftet PW&T dem Auftraggeber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung fürdie wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit einzelner Werbemittel wird von PW&T nicht übernommen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht bei Freigabeerklärung auf den Auftraggeber über. Ausgeschlossen sind Fehler, die nach der Freigabeerklärung bei der Fertigung entstanden sind. Für vom Auftraggeber zur Veröffentlichung freigegebene Entwürfe, Filme etc. entfällt jede Haftung für PW&T. Die vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen und Vorlagen werden stets unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwertung berechtigt ist. PW&T übernimmt keine Haftung für Gegenstände oder Unterlagen, die vom Auftraggeber für die Auftragsbearbeitung an PW&T übergeben wurden oder PW&T zugestellt wurden. Der Auftraggeber erhält für Produktion Korrekturabzüge oder Andrucke, die er durch seine Unterschrift abzuzeichnen und zu genehmigen hat. Überträgt der Auftraggeber die Fertigungsfreigabe an PW&T, so entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche auf die vertraglich richtige Wiedergabe der einzelnen Darstellungen und die Ausführung. Bei farbigen Reproduktionen können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für den Vergleich Andruck und Auflagendruck.
11.9. Urheber -, Nutzungs- und Eigentumsrechte an den von PW&T im Rahmen einer Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben auch bei Berechnung eines Honorars bei PW&T. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten vom Auftraggeber genutzt, so kann PW&T das volle Nutzungsentgelt und die volle Agenturvergütung für die entsprechenden Leistungen berechnen. Nutzungsrechte für die Veröffentlichung von Bildmaterial von PW&T. die von PW&T an den Auftraggeber gegeben wurden, beziehen nur auf die erste Auflage des Endproduktes. Weitere Verwendung des Bildmaterials verstößt gegen Urheberrechte und kann von PW&T mit bis zu 1000,- EUR zzgl. gesetzl. MwSt. pro Bild berechnet werden. PW&T behält sich vor in solchen Fällen die Veröffentlichung des Produktes, das Bildmaterial ohne Nutzungsrecht beinhaltet, zu untersagen. Urheber- und Nutzungsrechte an den Gestaltungen von PW&T, seien sie textlicher, graphischer oder fotographischer Art stehen, vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen, ausschließlich PW&T zu. Gerät ein Auftraggeber in Zahlungsverzug, so werden sämtliche Zusagen über Nutzungsrechte von PW&T hinfällig. In einem solchen Fall steht dem Auftraggeber kein Urheber- oder Nutzungsrecht mehr zu und er hat sämtliche Veröffentlichungen von Leistungen von PW&T und deren Verbreitung unverzüglich einzustellen. Die Eigentumsrechte an allen Leistungen verbleiben bei PW&T, PW&T besitzt das unveräußerliche Urheberrecht an allen kreativen Leistungen. Das vereinbarte Honorar/Vergütung gilt nur für den vorgesehenen Verwendungszweck. Eine darüber hinaus gehende Nutzung begründet einen zusätzlichen Honorar-/Vergütungsanspruch. Di e von PW&T eingesetzten und angefertigten Betriebsgegenstände, insbesondere Layout, Zeichnungen, Druckträger, Filme, Lithographien, Bildmaterial, Fotoabzüge, Klischees, Druckplatten und ähnliches, sowie Soft- und Hardware bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum von PW&T und werden nicht ausgehändigt.
II. Allgemeine Bedingungen für private Endverbraucher (nicht gewerblich oder selbstständig)
1. Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen der Firma PW&T in Erfüllung von Aufträgen, die der Kunde nicht im Zusammenhang mit seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erteilt hat, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese Vertrags- und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen. Einkaufsbedingungen des Käufers werden hiermit widersprochen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung oder die Leistung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
Diese Vertragsbedingungen gelten auch für künftige Aufträge, auch dann wenn sie nicht gesondert erwähnt werden. Mit einer Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Vertragsbedingungen an. Die Einzelheiten eines Auftrags werden auf Wunsch des Auftraggebers von PW&T in einer gesonderten Auftr agsbestätigung festgehalten, in der auch von diesen Bedingungen abweichende Regelungen festgelegt sind. Der Auftraggeber muss diese Auftragsbestätigung prüfen; falls er dieser nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht, so gilt sie als angenommen. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch für die Abrede, auf die Einhaltung der Schriftform zu verzichten. Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam sein, so bleiben sowohl der Vertrag als auch die Geschäftsbedingungen im übrigen wirksam.
2. Lieferzeiten und Lieferungen
PW&T wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Für den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung sind ausschließlich unsere schriftlichen Angaben in der Auftragsbestätigung oder im Angebot maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestä tigung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
Eine von uns angegebene Lieferzeit beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferzeit das Werk/Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen Schadenersa tzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Der Besteller ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet.
3. Lieferung und Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn PW&T die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an PW&T trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei PW&T.
Für die Einhaltung etwaiger Ausschlussfristen zum Beispiel nach den allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen (ADSp) ist der Besteller verantwortlich. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an PW&T trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei PW&T. Die Kosten für die Verpackung und die Entsorgung der Verpackung sind vom Besteller zu tragen. Es bleibt PW&T vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft ist.
4. Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Auftraggeber und PW&T Eigentum von PW&T. Der Besteller ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zubehandeln; insbesondere besteht die Verpflichtung, diese auf Kosten des Bestellers gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der unwiderrufliche Eingang der Zahlung bei PW&T. Der Besteller ist nicht zur Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware berechtigt. Über Zwangsvolls treckungsmaßnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter in die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber PW&T unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen unter erweitertem Eigentumsvorbehalt nach §433 BGB bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen.
Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gerät ein Kunde in Zahlungsverzug ist PW&T vom Verzugszeitpunkt an berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der PW&T hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren.
5. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß der jeweils beiliegenden Produktbeschreibung. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen zweier Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist durch PW&T beträgt 24 Monate ab Erhalt der Ware; bei der Lieferung von gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Mon ate. PW&T ist bei berechtigten Beanstandungen berechtigt, im Falle der Unzumutbarkeit eine Nachlieferung und/oder Mängelbeseitigung zu verweigern. Im übrigen sind weitergehende Ansprüche des Kunden, welche mit einer mangelhaften oder falschen Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten bei Lieferung zusammenhängen, und jede sonstige Haftung von PW&T wegen fahrlässiger Pflichtverstöße ausgeschlossen, und zwar gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund diese gestützt sein mögen (z. B. auch unerlaubte Handlung, positive Vertragsverletzung und Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen). Dieser Ausschluss gilt nicht für einen Schaden, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung von PW&T oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht und auch nicht für Schäden aus ei ner von PW&T zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der geschädigten Person. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber Abbild ungen oder Beschreibung sind möglich. Bei elektronischen Bauteilen muss der Kunde diese durch einen versierten Fachmann unter Einhaltung der ESD-Richtlinien einbauen lassen, ansonsten erlischt der Gewährleistungsanspruch. Der Kunde bestätigt durch sein Bestellung, dass ihm der technischen Eigenschaften und Installationsbedingungen und -voraussetzungen der technischen Produkte bekannt sind.
6. Sonderbedingungen bei Software
Bei Computerprogrammen übernimmt PW&T keine Gewähr und haftet nicht dafür, dass die Programmfunktionen den spezifischen Anforderungen des Käufers genügen oder mit Komponenten in der speziellen Hardwarekonfiguration beim Käufer zusammenarbeiten. Jegliche Gewährleistung und Haftung ist ausgeschlossen für Folgen, die durch vorgenommene Änderungen des Käufers oder eines Dritten an der Ware oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung der Ware entstanden sind. PW&T haftet in keinem Fall für Datenverlust.
7. Personenbezogene Daten
PW&T ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
8. Weitere Bedingungen
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Erlangen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN Kaufrechtskonvention. Bei einer Warenbestellung mittels Internet/E-Mail/ Telefon/ Brief/ Fax, die nicht im Zusammenhang mit Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt, beachten Sie bitte zusätzlich folgende gesetzlich vorgeschriebene Hinweise:
Verbraucherhinweise für Fernabsatzverträge
1. Unsere Lieferkonditionen gelten für den Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
2. Die von PW&T angegebenen Produktpreise verstehen sich inkl. Steuern.
3. Sie haben die Möglichkeit, Ihre bestellte Ware per Lastschrift oder per Nachnahme zu bezahlen. In Ausnahmefällen ist auch eine Rechnungsstellung möglich.
4. Bestellungen bei PW&T per Internet sind innerhalb Deutschlands nicht versandkostenfrei und haben einen Mindestbestellwert von 50,00 EUR.
5. Bei befristeten Angeboten bestimmen sich deren Preis, Leistungsumfang und Gültigkeitsdauer nach den entsprechenden Ausschreibungen in der Werbung/ im Verkaufsprospekt.
6. Sollte das von Ihnen bestellte Produkt zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung nicht verfügbar sein, behalten wir uns vor, die Bestellung bis zur Verfügbarkeit der bestellten Ware zurückzustellen.
7. Der Kaufvertrag wird mit Erhalt der Ware wirksam.
8. Sie haben die Möglichkeit, die bestellte Ware innerhalb von zwei Wochen ohne Nennung von Gründen zurückzugeben. Die zweiwöchige Rückgabefrist beginnt mit Erhalt der bestellten Ware.
9. Sofern die Ware nicht als Paket versandt werden kann, können Sie die Rücknahme der Ware innerhalb der vorgenannten Frist verlangen. Das Rücknahmeverlangen muss in Textform unter genauer Angabe der bestellten Ware, der Rechnungsnummer und Ihrer Anschrift gegenüber PW&T erfolgen.
10. Die Rückgabe bzw. Rücknahme erfolgt auf Kosten und Gefahr von PW&T; entspricht die gelieferte Ware der bestellten Ware, und hat diese Ware weniger als 40,-- EUR gekostet, tragen Sie im Falle des wirksamen Widerrufs bzw. der Rückgabe der Ware die Kosten der Rücksendung (§ 357 Abs. 2 BGB). Die Beweislast für die Rückgabe bzw. das Rücknahmeverlangen trifft Sie als Verbraucher.
11. Sollte die Ware bei Rückgabe Spuren der Ingebrauchnahme aufweisen oder sollte diese nicht mehr herausgegeben werden können, sind Sie zum Ersatz des Wertes der Ware bei Verlust und zum Ersatz der Wertminderung bei Gebrauchsspuren verpflichtet, soweit Sie Verlust bzw. Verschlechterung zu vertreten haben. Sie können einen solchen Wertersatz vermeiden, indem sie die Ware anschauen und prüfen, aber nicht in Gebrauch nehmen, wenn Sie von Ihrem Rückgaberecht eventuell Gebrauch machen wollen.
12. Bitte fordern Sie per E-Mail die Rücksendebedingungen bei PW&T an.
13. Denken Sie bitte daran, die Rechnungsnummer, Ihre vollständige Anschrift und Ihre Bankverbindung zur Erstattung Ihrer Rücksendekosten mit anzugeben.
14. Bitte beachten Sie, dass von Ihnen entsiegelte (d. h. Bruch des Siegelpunktes oder geöffnete Verpackungsfolie) Softwareprodukte, Bücher mit Datenträgern sowie Zeitschriften von vorbezeichnetem Rückgaberecht ausgenommen sind. Folienverpackungen, die um die Produktverpackung geschweißt sind, gehören ebenfalls zur eigentlichen Produktverpackung, evtl. Umverpackungen müssen ebenfalls unbeschädigt sein (Originalverkaufszustand).
15. Anbieterkennzeichnung: PW&T Peter Weinig, Hauptstrasse 56, 91338 Igensdorf
Stand Februar 2002